Zentrales Melderegister - ZMR

SZR / ERnP

Stammzahlenregister

Im österreichischen E-Government erfolgt die eindeutige Identifikation von natürlichen Personen durch eine geheime Stammzahl, die aus der ZMR Zahl abgeleitet wird, und nur auf der Bürgerkarte gespeichert werden darf. Aus der Stammzahl werden die bPK’s abgeleitet.
Das Bundesministerium für Finanzen in seiner Funktion als Stammzahlenregisterbehörde erzeugt diese Personenkennzeichen und stellt sicher, dass diese rechtmäßig verwendet werden.
Das Stammzahlenregister ist ein reines Rechenregister, welches vom Bundesministerium für Inneres (BMI) als Auftragsverarbeiter für die Stammzahlenregisterbehörde entwickelt wurde. Das Stammzahlenregister wird im Rechenzentrum des BMI im Auftrag von der Stammzahlenregisterbehörde betrieben.

Ergänzungsregister natürliche Personen

Im Ergänzungsregister natürliche Personen (ERnP) werden jene Personen gespeichert, die einen Bezug zur österreichischen Verwaltung haben und über keinen Eintrag im ZMR verfügen. Zum Beispiel Auslandsösterreicher, ausländische Arbeitspendler, Diplomaten und so weiter. Eintragungsberechtigt sind alle Behörden Österreichs.

Produktblatt (1,2 MB) 

Mehr Informationen zum Stammzahlenregister finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen 

Technische Anfragen richten Sie bitte an BMI-IV-DDS-9@bmi.gv.at.